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The World of Badminton von Hersteller mit Kundenservice & -nutzen Badminton-Spielregeln
Regel 5 Schläger 5.1 Die Teile des Schlägers werden in Badminton-Regel 5.1.1 bis 5.1.7 beschrieben und in Zeichnung BADMINTON-SCHLÄGER abgebildet. 5.1.1 Die Hauptbestandteile des Schlägers heißen: Griff, Besaitung, Schlägerkopf, Schaft, Schlägerhals und Rahmen. 5.1.2 Der Griff ist der Teil des Schlägers, der vom Spieler in der Hand gehalten wird. 5.1.3 Die Besaitung ist der Teil des Schlägers, der zum Schlagen des Federballes bestimmt ist. 5.1.4 Der Schlägerkopf begrenzt die Besaitung. 5.1.5 Der Schaft verbindet den Griff mit dem Schlägerkopf (Ausnahme Badminton-Regel 5.1.6). 5.1.6 Der Schlägerhals (wenn vorhanden) verbindet den Schaft mit dem Schlägerkopf. 5.1.7 Der Schlägerrahmen besteht insgesamt aus den Teilen Schlägerkopf, Schlägerhals, Schaft und Griff. 5.2 Der Schlägerrahmen darf 680 mm in der gesamten Länge und 230 mm in der gesamten Breite nicht überschreiten 5.3 Die Besaitung 5.3.1 des Schlägers muß eben sein und aus einem Muster von sich kreuzenden Saiten bestehen, die dort, wo sie kreuzen, entweder abwechselnd verflochten oder geknotet sind. Das Saitenmuster muß im allgemeinen einheitlich sein und darf insbesondere in der Mitte nicht weniger dicht sein, als in jedem anderen Punkt der Besaitung. 5.3.2 darf 280 mm in der gesamten Länge und 220 mm in gesamten Breite nicht überschreiten. 5.3.3 darf jedoch bis in den Schlägerhals verlängert werden, vorausgesetzt, die zusätzliche Besaitung überschreitet nicht eine Breite von 35 mm, und die Gesamtlänge der Besaitung überschreitet dabei nicht 330 mm. 5.4 Der Schläger 5.4.1 Muß frei sein von daran befestigten Gegenständen und vorspringenden Teilen mit Ausnahme von solchen, die ausschließlich und speziell dazu dienen, Abnutzung und Verschleiß oder Schwingungen zu verringern oder zu vermeiden oder um Gewicht zu verteilen oder um den Schlägergriff durch eine Schnur an der Hand des Spielers zu sichern und die für diese Zwecke eine angemessene Größe und Anbringung aufweisen; und 5.4.2 Muß frei sein von jeder Vorrichtung, die es einem Spieler ermöglicht, die Schlägerform zu verändern. Erläuterungen Es mag hilfreich sein, die Vorgehensweise zu empfehlen, die die IBF gegenwärtig ins Auge faßt, um die Rechtmäßigkeit eines Schlägers in Bezug auf die Maße festzulegen. (Die Regel ist jedoch die entscheidende Aussage für die Legalität des Schlägers.) Das im folgenden als "unzulässig" bezeichnete meint "für das Spiel nicht zugelassen" im Sinne von Badminton-Regel 6. 1. Länge das Rahmens - wenn die Länge 680 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig. 2. Breite des Rahmens - wenn die Breite 230 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig. 3. Breite der Besaitung - wenn die Breite 220 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig. 4. Länge der Besaitung - wenn die Länge 330 mm überschreitet, ist der Schläger unzulässig. - wenn die Länge kleiner oder gleich 280 mm ist, so ist da Schläger zulässig - wenn die Länge 280 mm überschreitet, aber nicht 330 mm, ist der Schläger zulässig, vorausgesetzt, daß die 280 mm übertreffende Länge der Besaitung sich innerhalb einer Breite von 35 mm befindet. Unter einheitlichem Saitenmuster ist beispielsweise zu verstehen, daß sowohl innerhalb des Längssaitenmusters als auch Innerhalb des Quersaitenmusters kein Saitenstrang fehlen sollte. Insbesondere darf in der Schlagflächenmitte kein Saitenstrang fehlen.
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