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Regel 2 Pfosten 2.1 Die Pfosten haben vom Boden des Spielfeldes gemessen eine Höhe von 1,55 m. Sie müssen stabil genug sein, um senkrecht stehen zu bleiben und das Netz, wie in Badminton-Regel 3 vorgesehen, straff gespannt zu halten, und werden, wie in Zeichnung "A" gezeigt, auf den seitlichen Begrenzungslinien des Doppelspielfeldes aufgestellt.
2.2 Wenn es nicht möglich ist, die Pfosten auf die Seitenlinien aufzustellen, muß auf andere Weise angezeigt werden, wo die Seitenlinien unter dem Netz verlaufen, z. B. durch die Verwendung von dünnen Stangen oder Materialstreifen von 40 mm Breite, die auf den Seitenlinien befestigt werden und senkrecht zum Netz hochführen.
2.3 Bei einem Doppelspielfeld werden die Pfosten oder die die Pfosten darstellenden Materialstreifen auf den seitlichen äußeren Begrenzungslinien des Doppelspielfeldes plaziert, gleichgültig, ob ein Einzel oder ein Doppel gespielt wird.
Erläuterungen Die Pfosten sind auf den äußeren seitlichen Spielfeldbegrenzungslinien aufzustellen. Sie sollen eine Vorrichtung haben, die es ermöglicht, das Netz (Tragseil) gemäß Regel 3 spannen zu können. Steht der Pfosten nicht auf der Seitenlinie oder wir das Netz außerhalb des Spielfeldes gehalten, ist mit einer 40 mm breiten Markierung, die von der Seitenlinie senkrecht bis zu Oberkante des Netzes führt, der Pfostenabstand kenntlich zu machen. Diese Markierung kann eine Stange, ein Klebestreifen o.ä. sein. Eine zusätzliche Markierung in einem Standardspielfeld ist nicht zulässig.
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