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The World of Badminton von Hersteller mit Kundenservice & -nutzen Badminton-Spielregeln Regel 19 Offizielle eines Turniers und Einsprüche 19.1 Der Referee hat die Gesamtverantwortung für das Turnier oder die Veranstaltung, bei der Spiele stattfinden. 19.2 Der für ein Spiel eingesetzte Schiedsrichter ist für den Ablauf des Spiels, für das Spielfeld und für direkt zum Spielfeld gehörende Dinge verantwortlich. Der Schiedsrichter hat dem Referee zu berichten. Bei Abwesenheit eines Referee berichtet der Schiedsrichter statt dessen dem für das Turnier verantwortlichen Offiziellen. 19.3 Der Aufschlagrichter meldet die Aufschlagfehler, die vom Aufschläger gemacht werden (Badminton-Regel 11). 19.4 Ein Linienrichter zeigt an, ob ein Federball "ln" oder "Aus" ist. Ein Schiedsrichter: 19.5 muß die Badminton Spielregeln einhalten und durchsetzen und vor allem auf ''Fehler" oder "Wiederholung" entscheiden, wenn diese vorgekommen sind, ohne von den Spielern darauf aufmerksam gemacht zu werden; 19.6 muß seine Entscheidungen bei jedem Einspruch wegen eines Streitpunktes treffen, falls er dazu vor Beginn des nächsten Aufschlages ersucht wird; 19.7 muß dafür sorgen, daß die Spieler und Zuschauer über den fortlaufenden Spielstand informiert werden; 19.8 muß nach Rücksprache mit dem Referee Linienrichter oder einen Aufschlagrichter einsetzen oder absetzen; 19.9 darf Tatsachenentscheidungen von Linienrichtern oder dem Aufschlagrichter nicht Überstimmen; 19.10.1 muß, wo ein anderer Offizieller für das Spielfeld nicht ein gesetzt worden ist, dafür sorgen, daß dessen Aufgaben durchgeführt werden. 19.10.2 muß, wenn einem eingesetzten Offiziellen die Sicht versperrt ist, die Entscheidung für ihn fällen oder auf "Wiederholung" entscheiden; 19.11 muß über jede Spielunterbrechung entscheiden; 19.12 muß alle Vorkommnisse im Zusammenhang mit Badminton-Regel 18 aufschreiben und dem Referee melden; 19.13 muß den Referee bei allen nicht stattgegebenen Einsprüchen rufen, jedoch nur in Fällen der Regelauslegung. (Solche Einsprüche müssen vor der Ausführung des nächsten Aufschlages angemeldet werden, oder, wenn es am Ende eines Satzes ist, bevor die Partei, die die Einsprüche vorbringt, das Spielfeld verlassen hat.) Erläuterungen Entscheidungen des Schiedsrichters sind Tatsachenentscheidungen und können auch von einem Referee nicht geändert werden. Der Referee kann nur zur Entscheidung angerufen werden, wenn hinsichtlich der Regelauslegung Unklarheiten zu beseitigen sind. Ein Einspruch gegen eine derartige Regelauslequngsentscheidung ist dann nur noch auf dem Rechtsweg möglich. Er muß sofort nach Eintritt des Ereignisses bei der Turnierleitung geltend gemacht und auf dem Spielbericht vermerkt werden. Der Spielablauf ist nicht durch lange Diskussionen zu verzögern. Steht kein Referee zur Verfügung, ist der Einspruch gegen eine Regelauslegung sofort bei der verantwortlichen Turnierleitung geltend zu machen und auf dem Rechtswege zur Entscheidung zur bringen. Auch die Entscheidung eines Linienrichters und eines Aufschlagrichters ist eine Tatsachenentscheidung und muß vom Schiedsrichter aufrechterhalten werden, selbst wenn er glaubt, etwas anderes gesehen zu haben. Stellt der Schiedsrichter jedoch fest, daß der Linienrichter oder der Aufschlagrichter absichtlich oder durch ungenügende Aufmerksamkeit Fehlentscheidungen trifft, kann er bei der Turnierleitung ihre Ablösung verlangen. Einen entsprechenden Vermerk hat die Turnierleitung.
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