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Regel 11 Aufschlag 11.1 Bei einem korrekten Aufschlag 11.1.1 darf keine Seite die Ausführung des Aufschlages unzulässig verzögern; 11.1.2 müssen Aufschläger und Rückschläger innerhalb der diagonal gegenüberliegenden Aufschlagfelder stehen, ohne die Begrenzungslinien dieser Aufschlagfelder zu berühren. Ein Teil beider Füße des Aufschlägers und des Rückschlägers muß solange mit dem Spielfeldboden in Berührung bleiben, bis der Aufschlag ausgeführt ist (Badminton-Regel 11.4); 11.1.3 muß der Schläger des Aufschlägers zuerst den Fuß des Federballs berühren, während sich der gesamte Federball noch unterhalb der Taille des Aufschlägers befindet; 11.1.4 muß im Augenblick des Schlages der Schlägerkopf so in eine Abwärtsrichtung zeigen, daß der gesamte Schlägerkopf deutlich sichtbar unter der schlägerführenden Hand ist; 11.1.5 muß nach Aufschlagbeginn (Badminton-Regel 11.2) der Schläger des Aufschlägers weiter vorwärts geführt werden, bis der Aufschlag ausgeführt ist; und 11.1.6 muß der Federball vom Schläger des Aufschlägers an aufwärts über das Netz fliegen, um, sofern der Flug nicht unterbrochen wird, im Aufschlagfeld des Rückschlägers zu landen. 11.2 Sobald die Spieler ihre Positionen eingenommen haben, gilt die erste Vorwärtsbewegung des Schlägerkopfes des Aufschlägers als Aufschlagbeginn. 11.3 Der Aufschläger darf mit dem Aufschlag nicht beginnen, bevor der Rückschläger bereit ist. Der Rückschläger muß jedoch als bereit angesehen werden, wenn er versucht, den Aufschlag zurückzuschlagen. 11.4 Der Aufschlag gilt als ausgeführt, wenn, nachdem er begonnen wurde (Regel 11.2), der Federball vom Schläger des Aufschlägers getroffen wurde oder der Federball den Boden berührt. 11.5 Im Doppelspiel können die jeweiligen Partner jede Position auf dem Feld einnehmen, die den gegnerischen Aufschläger oder Rückschläger in der Sicht nicht behindert. Erläuterungen Zu 11.1.1 Wenn ein Spieler, der seine Aufschlag- bzw. seine Rückschlagposition eingenommen hat, verzögert, ist dieses Verhalten zu bestrafen. Zu 11.1.2 Bei der Anwendung der Badminton-Regel 11.1.2 kommt es darauf an, daß beide Füße des Aufschlägers wie auch des Rückschlägers solange mit dem Boden in ruhiger Stellung in Berührung bleiben, bis der Aufschlag ausgeführt ist. Der Aufschlag ist ausgeführt, wenn der Federball den Schläger berührt hat. Mit dem Boden in ruhiger Stellung in Berührung bleiben setzt voraus, daß irgendein Teil das Fußes auf dem gleichen Punkt verharrt. Es ist trotzdem nicht erforderlich, daß die ganze Fußsohle ruhig bleiben muß. Das Heben der Ferse oder Fußspitze ist bedenkenlos erlaubt, wenn dabei ein Teil des Fußes auf der gleichen Stelle bleibt. Ein Nachziehen des Fußes, wie es Oft festgestellt wird, ist, obwohl der Fuß am Boden bleibt, nicht gestattet. Obwohl die Begrenzungslinien innerhalb das Spielfeldes liegen und hinsichtlich der Ballberührung zum Spielfeld zählen, gilt der Spieler, darauf einer Begrenzungslinie des Aufschlagfeldes steht, bzw. diese berührt, als außerhalb des Feldes stehend und begeht dadurch einen Fehler. Die vorgenannten Punkte, die zu Fehlern fahren, gelten nicht für den Partner des Aufschlägers bzw. Rückschlägers. Er kann jede Position einnehmen. Es ist daher unbedeutend, ob er auf einer Linie steht, sich vor der vorderen Aufschlaglinie sich hinter dem Aufschläger bzw. Rückschläger aufhält. Ebenso können beide Spieler im Aufschlagfeld stehen. Zu 11.1.3 Der Aufschlag ist so auszuführen, daß sich zum Zeitpunkt der Berührung des Balles mit dem Schläger auch nicht ein Teil des Balles über der Taille befindet. Dabei muß der Fuß des Federballes zuerst getroffen werden. Zu 11.1.4 Der Aufschlag ist so auszuführen, daß im Augenblick der Ballberührung der höchste Teil des Schlagerkopfes in der Waagerechten tiefer ist als der unterste Teil der schlägerführenden Hand. Zu 11.1.5 Jede Bewegung eines Aufschlägers, die die Unterbrechung eines ordnungsgemäßen Aufschlages zur Folge hat und jede Unterbrechung der Aufschlagbewegung ist als Täuschungsversuch anzusehen und als Fehler zu werten. Unter dem Begriff "fortgesetzt weiter vorwärts geführt" ist die Bewegung der schlägerführenden Hand zu verstehen, und zwar vom Beginn das Aufschlages bis zum Zeitpunkt der ersten Ballberührung. Sie muß eine ununterbrochene gleichmäßige oder beschleunigende (Swip)-Bewegung beschreiben .Die Täuschung beim Aufschlag ist manchmal sehr schwer zu sehen. Der Aufschlag bzw. der Schiedsrichter darf bei der Entscheidung jedoch nicht großzügig, sondern muß kleinlich verfahren. Keineswegs ist auf Täuschung zu erkennen, wenn verschiedene Aufschlagarten angewandt werden. Wird der Gegnerbei der Durchführung des Aufschlages über die Aufschlagart im Unklaren gelassen, so kann nicht von einer Tauschung gesprochen werden. Die Variationen derAufschlagarten mit dem Ziel, sich so spät wie möglich dem Gegner zu erkennen zu geben, ist eine spieltaktische Angelegenheit und kein Fehler. Eine Täuschung liegt jedoch vor, wenn der Versuch gemacht wird, den Gegner durch Suggestivhandlungen vom Aufschlag abzulenken, um auf diese Art zum Erfolg zu kommen. Zu 11.1.6 Der Federball, der, nachdem er das Netz überflogen vor dem Aufschlagfeld des Rückschlagers auf den Boden fällt, istals Fehler im Sinne der Badminton-Regel 15.4 und nicht als Aufschlagfehler gem. Badminton-Regel 15.1 zu werten. Zu 11.3 Selbst wenn die aufschlagende Seite aus taktischen Gründen ein Spiel schnell gestalten will, darf der Aufschlag nicht eher ausgeführt werden, bis der Gegner bereit ist. Das ist natürlich für die rückschlagende Seite kein Freibrief, das Spiel unnötig zu verzögern. Ein geübter Schiedsrichter wird unschwer erkennen, wann ein Spieler bereit ist, und seine Entscheidungen treffen. Es muß in jedem Falle verhindert werden, daß sich die rückschlagende Seite auf das Nichtbereitsein beruft, wenn sie einen geschickten Aufschlag nicht retournieren kann. Zu 11.3 Selbst wenn die aufschlagende Seite aus taktischen Gründen ein Spiel schnell gestalten will, darf der Aufschlag nicht eher ausgeführt werden, bis der Gegner bereit ist. Das ist natürlich für die rückschlagende Seite kein Freibrief, das Spiel unnötig zu verzögern. Ein geübter Schiedsrichter wird unschwer erkennen, wann ein Spieler bereit ist, und seine Entscheidungen treffen. Es muß in jedem Falle verhindert werden, daß sich die rückschlagende Seite auf das Nichtbereitsein beruft, wenn sie einen geschickten Aufschlag nicht retournieren kann Zu 11.4 Wenn der Federball nach Aufschlagbeginn nicht getroffen wird und "den Boden berührt", gilt der Aufschlag als ausgeführt. Er wird nicht wiederholt. Zu 11.5 Die Badminton-Regel 11.5 macht es dem Partner lediglich zur Pflicht, den Gegner weder in der Sicht noch sonst zu behindern. Stellt sich der Partner des Aufschlägers so vor diesen, daß der Rückschläger den Spieler bei der Durchführung des Aufschlages nicht einwandfrei verfolgen kann, ist er, wenn es unbeabsichtigt geschieht, aufzufordern, die Sicht freizugeben. Gelangt der Schiedsrichter jedoch zu der Überzeugung, daß sich der Partner absichtlich so verhält, ist auf Fehler zu erkennen
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